Es ist die Frage, die Angehörige am leisesten stellen. Meistens erst am Ende des Gesprächs, oft mit einem entschuldigenden Unterton, als wäre es unanständig, in einem solchen Moment an Geld zu denken.
Das Gegenteil ist wahr. Wer nach den Kosten fragt, handelt verantwortungsvoll. Und Sie haben ein Recht auf eine ehrliche Antwort, nicht auf ein Ausweichen ins Unverbindliche.
Diese Antwort ist allerdings nicht eine einzige Zahl. Sie besteht aus drei Kostenblöcken, aus einer Handvoll Entscheidungen, die Sie in den nächsten Tagen treffen, und aus einem Rechtsanspruch, von dem viele Menschen in Leipzig gar nicht wissen, dass es ihn gibt. All das erkläre ich Ihnen hier, so klar wie möglich.
Bundesweit liegen die Gesamtkosten einer Bestattung je nach Wünschen zwischen rund 2.000 Euro für eine einfache anonyme Feuerbestattung und 10.000 Euro und mehr für eine hochwertige Erdbestattung.
Für Leipzig gilt eine erfreuliche Besonderheit: Die reinen Bestatterleistungen bewegen sich hier zwischen etwa 935 und 3.900 Euro und fallen im Durchschnitt spürbar geringer aus als in vielen anderen deutschen Großstädten.
Auf diese Bestatterleistungen kommen allerdings die Friedhofsgebühren und die Fremdleistungen obendrauf. Genau dieser Punkt wird in Preisversprechen gern verschwiegen. Wer Ihnen „ab 1.400 Euro“ verspricht, meint fast immer nur einen der drei Blöcke.
Das ist mein Teil, den ich Ihnen bis auf die letzte Position aufschlüssele: Abholung und Überführung, hygienische Versorgung und Einbettung, Kühlung, Sarg oder Urne, Bestattungswäsche, Beratung, Beantragung der Sterbeurkunde, Behördengänge, Abmeldungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung, Koordination aller Termine.
Leistungen, die andere erbringen, die ich für Sie koordiniere und bei denen ich in Vorleistung gehe, damit am Ende nur eine Rechnung bei Ihnen ankommt: die Gebühr des Krematoriums bei einer Feuerbestattung, ärztliche Leichenschau und Totenschein, Trauerfloristik, Trauerdruck, Traueranzeige, Trauerredner oder Pfarrer, Musik, Trauerkaffee.
Diese Gebühren setze nicht ich fest, sondern der jeweilige Friedhofsträger in seiner Gebührensatzung. Sie umfassen den Erwerb des Grabnutzungsrechts, das Öffnen und Schließen der Grabstelle, die Nutzung der Trauerhalle und bei einer Erdbestattung die Sargträger. Später kommt gegebenenfalls der Grabstein durch den Steinmetz hinzu.
Wer nur Block eins nennt, wirkt günstig. Wer alle drei nennt, ist ehrlich. Sie bekommen von mir alle drei, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Die folgenden Werte sind Richtgrößen zur Orientierung, kein Angebot. Ihr tatsächlicher Preis hängt vom Friedhof, von der Bestattungsart und vom Umfang der Trauerfeier ab.
| Bestatterleistungen Leipzig (Spanne) | ca. 935 bis 3.900 € |
| Einfache Feuerbestattung (Bestatterkosten) | teils unter 1.000 € |
| Hochwertige Erdbestattung (Bestatterkosten) | 4.000 € und mehr |
| Kremationssarg (in Deutschland vorgeschrieben) | ab ca. 350 € |
| Einfacher Erdsarg (Kiefer, Pappel) | ab ca. 500 € |
| Urnenreihengrab (günstiger Friedhof) | ab ca. 760 € |
| Erdwahlgrab | ab ca. 3.590 € |
| Gesamtkosten Bestattung Deutschland | ca. 2.000 bis über 10.000 € |
Ein günstiger Bestatter kann eine einfache Feuerbestattung bereits für weniger als 1.000 Euro organisieren, bei einer hochwertigen Erdbestattung können allein die Bestatterkosten 4.000 Euro und mehr betragen. Ein einfacher Sarg, wie er für die Einäscherung in Deutschland vorgeschrieben ist, kostet ab 350 Euro, einfache Särge für die Erdbestattung ab 500 Euro. Ein einfaches Urnenreihengrab kostet auf einem Friedhof mit günstigen Gebühren ab 760 Euro, Erdwahlgräber können Gebühren von 3.590 Euro und mehr haben.
Sie sehen: Zwischen der günstigsten und der aufwendigsten Variante liegt ein Faktor von mehr als fünf. Dieser Unterschied entsteht nicht durch Zufall, sondern durch Entscheidungen, die Sie bewusst treffen können.
Die Entscheidung, die Ihren Preis am stärksten prägt, treffen Sie ganz am Anfang.
Die Erdbestattung ist in der Regel der aufwendigste Weg. Sie braucht einen stabileren Sarg mit Beschlägen und Griffen, eine größere Grabstelle, Sargträger und meist eine längere Ruhezeit. Die teuerste Variante ist das Erdwahlgrab. Für viele Familien ist genau diese Form Ausdruck von Würde und Tradition, und das ist ein legitimer Wert.
Die Feuerbestattung ist heute die häufigere Wahl. Die Einäscherung erfolgt in der Regel im Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof. Es kommt zwar die Kremationsgebühr hinzu, dafür fallen Grabstelle, Grabstein und Grabpflege deutlich kleiner aus oder ganz weg.
Die Baumbestattung und die Seebestattung liegen häufig im günstigeren Bereich, weil die Grabpflege vollständig entfällt und bei der Seebestattung sogar die Friedhofsgebühren. Dafür kommen Anfahrt oder die Nutzungsgebühr des Bestattungswaldes hinzu.
Besondere Formen wie der Erinnerungsdiamant oder die Kristall-Bestattung sind eine bewusste Entscheidung für etwas Bleibendes und werden individuell kalkuliert.
Meine Erfahrung aus über zwanzig Jahren: Es gibt keine richtige Preisklasse. Es gibt nur die Form, die zu diesem einen Leben gepasst hätte.
Hier liegt der Punkt, den fast alle unterschätzen. Die Gebühren sind in der Satzung des jeweiligen Friedhofs festgeschrieben, und sie unterscheiden sich nicht nur zwischen Städten, sondern innerhalb der Region erheblich.
Ein kommunaler Friedhof rechnet anders ab als ein kirchlicher. Markranstädt hat eine andere Satzung als das Leipziger Stadtgebiet, als Zwenkau, Markkleeberg oder Schkeuditz. Und innerhalb eines Friedhofs macht die Grabart den Unterschied: Reihengrab oder Wahlgrab, Urnengemeinschaftsanlage mit gepflegtem Rasen oder eigene Grabstelle mit Bepflanzung.
Was in der Kalkulation regelmäßig vergessen wird, ist die Grabpflege über die gesamte Ruhezeit. Bei zwanzig oder mehr Jahren summiert sich das zu einem Betrag, der die eigentliche Bestattung übersteigen kann.
Deshalb schaue ich mir mit Ihnen zuerst an, welcher Friedhof überhaupt infrage kommt. Eine Übersicht finden Sie unter „Friedhöfe der Umgebung“.
Das ist der Abschnitt, den ich am wichtigsten finde. Denn hier entstehen die meisten Fehler, und sie kosten Familien echtes Geld.
Grundlage ist § 74 SGB XII. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Das Gesetz kennt eine klare Reihenfolge: zuerst vertraglich Verpflichtete, dann Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmer, dann Unterhaltspflichtige wie Ehegatte, Lebenspartner, Abkömmlinge und Eltern, und schließlich derjenige, der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht nach § 10 Sächsisches Bestattungsgesetz tätig geworden ist.
Ein Punkt, der viele entlastet: Wer aus Verbundenheit, aber ohne Rechtspflicht die Bestattung veranlasst, etwa Freunde, Nachbarn oder ehemalige Betreuer, gehört ausdrücklich nicht zu den Verpflichteten.
In der Regel dann, wenn die verstorbene Person keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat, es keine anderen leistungsverpflichteten Personen gibt, die Kosten sozialhilferechtlich angemessen sind und die Verpflichteten die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.
Zuständig ist das Sozialamt, von dem die verstorbene Person bis zum Tod Sozialhilfe erhalten hat. Wurde keine Sozialhilfe bezogen, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.
Bitte lesen Sie diesen Satz zweimal: Bestattungskosten werden ausschließlich auf Antrag gewährt, und der Antrag ist innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel drei Monate ab Kenntnis der Kostentragungspflicht, beim Sozialamt zu stellen. Er kann sowohl vor als auch nach der Bestattung gestellt werden.
Sie müssen also nicht warten, bis die Rechnung da ist. Und Sie dürfen nicht zu lange warten.
Übernahmefähig sind die Kosten, die unmittelbar der Bestattung dienen: gewerbliche Kosten des Bestattungsunternehmens, Friedhofsgebühren und gegebenenfalls ein Grabmal. Bei den gewerblichen Kosten sind jeweils die Preise der einfachsten Ausführung berücksichtigungsfähig.
Nicht übernommen werden dagegen Todesanzeigen und Danksagungen, Trauerkleidung der Angehörigen, die Bewirtung der Trauergäste, besondere Nutzungsrechte wie Wahlgrab oder Doppelgrab sowie die Grabpflege.
Das klingt hart. Es ist aber eine wichtige Information, bevor Sie planen, denn diese Posten müssen Sie in jedem Fall selbst tragen.
Zur verstorbenen Person: Sterbeurkunde, Nachweis zum Nachlass am Sterbetag, Angaben zu erbrachten Geldleistungen wie einer Sterbegeldversicherung, Testament oder Bestattungsverfügung sowie eine Aufstellung möglicher Erben.
Zur verpflichteten Person: der ausgefüllte Antrag, Ausweiskopie, Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung, Nachweise über Einkommen und Vermögen einschließlich der Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie Nachweise über monatliche Ausgaben.
Hinzu kommen die Rechnung oder der Kostenvoranschlag des Bestatters, der Bescheid über die Friedhofsgebühren und gegebenenfalls drei Kostenvoranschläge für ein Grabmal.
Ein Detail, das kaum jemand kennt: Fahrtkosten zum Bestattungsort für einen nächsten Angehörigen werden bei Empfängern laufender Sozialleistungen als Beihilfe gewährt, in allen anderen Fällen als Darlehen nach § 73 SGB XII.
Sprechen Sie mich offen darauf an. Ich stelle Ihnen den Kostenvoranschlag zusammen, den das Amt braucht, und sage Ihnen ehrlich, was möglich ist. Niemand muss sich für seine finanzielle Situation rechtfertigen, schon gar nicht in dieser Woche.
Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall gilt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Ich bin Bestatter, kein Steuerberater, und sage Ihnen das lieber offen, als Ihnen etwas zu versprechen.
Seit dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 tragen die Hinterbliebenen die volle finanzielle Verantwortung. Genau hier setzt die Bestattungsvorsorge an.
Sie legen zu Lebzeiten fest, wie Ihr Abschied aussehen soll, und sichern die Kosten ab, entweder über ein zweckgebundenes Bestattungstreuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung. Der Effekt ist doppelt: Ihre Familie muss keine Rechnung stemmen, und sie muss auch keine Entscheidung mehr treffen, bei der sie sich fragt, ob sie in Ihrem Sinne handelt.
Es ist die vielleicht unromantischste Form von Fürsorge. Und eine der wirksamsten.
Kein Formular, keine Preisliste, die Ihnen nichts sagt. Ein Gespräch.
Transparente Kosten sind für mich kein Werbeversprechen. Sie sind die Grundlage dafür, dass Sie mir in einer der schwersten Wochen Ihres Lebens vertrauen können.
Die Bestatterleistungen liegen in Leipzig typischerweise zwischen rund 935 und 3.900 Euro. Hinzu kommen Friedhofsgebühren und Fremdleistungen. Bundesweit liegen die Gesamtkosten je nach Bestattungsart und Umfang zwischen etwa 2.000 und über 10.000 Euro. Ein verlässlicher Preis entsteht erst, wenn Bestattungsart, Friedhof und Umfang der Trauerfeier feststehen.
In der Regel ja. Die Krematoriumsgebühr kommt hinzu, dafür sind Sarg, Grabstelle und Grabpflege deutlich günstiger.
Das Gesetz kennt eine Rangfolge: vertraglich Verpflichtete, dann Erben, dann Unterhaltspflichtige, zuletzt der nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz Bestattungspflichtige. Freunde und Nachbarn, die aus Verbundenheit handeln, gehören nicht dazu.
Dann können Sie beim zuständigen Sozialamt eine Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beantragen. Der Antrag sollte in der Regel innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Kostentragungspflicht gestellt werden, vor oder nach der Bestattung. Übernommen wird eine würdige, aber schlichte Bestattung. Ich unterstütze Sie bei den Unterlagen.
Nein. Todesanzeigen, Danksagungen, Trauerkleidung, die Bewirtung der Gäste, Wahlgräber und die Grabpflege sind ausdrücklich nicht übernahmefähig.
Ja. Über eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung sichern Sie die Kosten ab und entlasten Ihre Angehörigen vollständig.