Bestattungs­vorsorge

Bestattungs­vorsorge bei Trauerhilfe Hentschel in Markranstädt bei Leipzig:

Volle Umsetzung Ihrer Wünsche und Entlastung für die Angehörigen

Die Frage nach dem Wunsch des Verstorbenen bleibt oft unbeantwortet. Die Kosten belasten Angehörige außerdem erheblich. Eine Bestattungsvorsorge ist die Lösung. In unserem Beruf als Bestatter empfehle ich folgende Ratschläge für eine Bestattungsvorsorge.

Warum eine Bestattungsvorsorge so wichtig ist

Nicht jeder möchte es seinen Angehörigen überlassen, wie er bestattet wird. Oft sind die Wünsche des Verstorbenen gar nicht bekannt. In unserer Gesellschaft wird das Thema Tod und Bestattung häufig tabuisiert, aber ich - René Hentschel - Bestatter für die Region Leipzig, bin der Ansicht, dass diese letzte Entscheidung im Leben sehr wichtig ist und man darüber mit den Angehörigen sprechen sollte. Das gilt im Übrigen auch für die Kosten, denn unabhängig von der Frage, ob ein Hinterbliebener rechtlich als Erbe in Betracht kommt, müssen Angehörige generell für die Beisetzung aufkommen. Das kann je nach Bestattung sehr teuer werden. Neben dem finanziellen Aspekt ist es für viele Familien auch sehr schwierig, sich mitten in der eigenen Trauerarbeit mit der Organisation der Bestattung befassen zu müssen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Bestatter stets mit Rat und Tat zur Seite, doch wichtige Entscheidungen können nur von den Angehörigen getroffen werden, wenn der Verstorbene keine Anweisungen hinterlassen hat. Deswegen sollten Sie rechtzeitig festhalten, welche Vorstellungen Sie haben und auch mit der Familie darüber sprechen. Ich berate Sie gerne über die Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge.

Eine gute Bestattungsvorsorge gibt Ihnen Sicherheit

Leider bestimmen die Kosten häufig das Machbare. Selbst wenn die Wünsche des Verstorbenen bekannt sind, muss irgendjemand dafür bezahlen. Können (oder wollen) die Angehörigen dies nicht, besteht die Gefahr, dass die eigenen Wünsche nicht berücksichtigt werden. Eine Sterbegeldversicherung deckt die wichtigsten Posten ab. Sie funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung und ersetzt das früher von der Krankenkasse pauschal gezahlte Sterbegeld, dass es in dieser Form nicht mehr gibt. Allerdings gibt es für den Abschluss von Sterbegeldversicherungen Altersgrenzen und Wartezeiten. Das Geld ist generell zweckgebunden und kann nicht für andere Dinge verwendet werden. Eine umfassende Bestattungsvorsorge beinhaltet neben einer fachkundigen Beratung die Möglichkeit, alle Aspekte der Bestattung selbst zu planen. Die Finanzierung wird über einen Vorsorgevertrag geregelt, an den der Bestatter gebunden ist. Da im Falle der Insolvenz theoretisch die Gefahr des Verlustes der eingezahlten Gelder besteht, kann das Geld auf ein sicheres Treuhandkonto eingezahlt werden. Dort ist es in der Regel auch vor dem Zugriff des Staates (etwa bei Bezug von Hartz IV) gesichert. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Der vielleicht wichtigste Punkt: Mit einer Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass Ihre eigenen Wünsche wortgetreu umgesetzt und bezahlt werden.

Überlassen Sie nichts dem Zufall

Einige gehen davon aus, dass man auf eine Bestattungsvorsorge verzichten kann, wenn die Wünsche bekannt sind und genügend Geld vorhanden ist. Doch selbst, wenn die finanzielle Frage geklärt ist, sollte man zumindest schriftlich festhalten, wie man sich die eigene Trauerfeier vorstellt. Ein Testament ist hierfür am sinnvollsten, allerdings auch nur dann, wenn es im Sterbefall auch gefunden wird. Man sollte Angehörige also immer über die Existenz eines Testaments informieren und es gegebenenfalls beim Nachlassgericht oder einem Notar hinterlegen. Auch eine Patientenverfügung macht Sinn, denn es gibt Krankheiten und Unglücksfälle, die etwa eine freie Entscheidung über die Fortsetzung lebenserhaltener Maßnahmen nicht mehr erlauben. Das gilt natürlich in der weiteren Konsequenz auch für die Bestattungsverfügung, mit der Sie Ihre Beisetzung rechtzeitig individuell planen können. In Sachen Bestattungsvorsorge berate ich Sie gerne unverbindlich in einem persönlichen Gespräch. Bitte beachten Sie jedoch, dass ich keine juristische Beratung bieten kann und darf.

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