Dokumente im Todesfall: Was Sie jetzt brauchen und was warten kann

Es gibt einen Moment, den fast alle Angehö­rigen gleich beschreiben. Der Mensch ist gegangen, die Welt steht still, und dann klingelt das Telefon oder jemand fragt nach einem Ordner. Plötzlich soll man Papiere suchen, während man noch nicht einmal begriffen hat, was passiert ist.

Ich sage Ihnen vorweg das Wichtigste: Sie müssen das nicht allein tun, und Sie müssen es nicht heute tun. Wirklich dringend sind vier Dokumente. Alles andere kann warten, und vieles davon nehme ich Ihnen ab.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Unter­lagen wann gebraucht werden, welche Fristen in Sachsen tatsächlich gelten, und was zu tun ist, wenn etwas fehlt. Denn fehlende Papiere sind kein Drama. Sie sind Alltag.

Inhalts­ver­zeichnis

Inhalts­ver­zeichnis

Die vier Dokumente, ohne die nichts geht

Wenn Sie in den ersten Stunden nur an vier Dinge denken, dann an diese:

  1. Der Toten­schein (Todes­be­schei­nigung). Ihn stellt der Arzt aus, der den Tod feststellt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Die Gebühr tragen die Angehö­rigen, weil die Kranken­kassen sie nicht übernehmen; diese kann je nach Todesort zwischen 100,00 € und 300,00 € betragen. Ohne den Toten­schein gibt es keine Sterbe­ur­kunde, und ohne Sterbe­ur­kunde keine Bestattung.
  2. Der Perso­nal­ausweis oder Reisepass der verstor­benen Person.
  3. Eine Perso­nen­stand­sur­kunde. Welche das ist, hängt vom Famili­en­stand ab. Dazu gleich mehr.
  4. Die Sterbe­ur­kunde. Sie ist das Dokument, mit dem Sie später fast alles regeln. Ausge­stellt wird sie vom Standesamt des Sterbe­ortes. Der Sterbefall muss dort zeitnah angezeigt werden, in der Praxis übernehme ich das für Sie am nächsten Werktag.

Alles Weitere ist wichtig, aber nicht eilig.

Welche Perso­nen­stand­sur­kunde Sie brauchen: es kommt auf den Famili­en­stand an

Das ist der Punkt, an dem die meisten Angehö­rigen stolpern, weil er unlogisch wirkt. Das Standesamt will nicht irgendein Papier, sondern genau das, das den letzten Perso­nen­stand belegt.

Benötigte Urkunden Tabelle
Ledig Geburts­ur­kunde
Verhei­ratet Heirats­ur­kunde, Geburts­ur­kunde (oder Famili­en­stammbuch)
Verwitwet Heirats­ur­kunde und Sterbe­ur­kunde des verstor­benen Ehepartners
Geschieden Heirats­ur­kunde und rechts­kräf­tiges Schei­dungs­urteil mit Rechts­kraft­vermerk

Liegen Perso­nen­stand­sur­kunden in einer fremden Sprache vor, müssen sie von einem verei­digten Dolmet­scher übersetzt und zusätzlich vorgelegt werden.

Für die Beurkundung beim Standesamt werden die Dokumente in der Regel im Original benötigt. Kopien reichen hier nicht.

Die weiteren Unter­lagen: wichtig, aber nicht für heute

Wenn die vier dringenden Dokumente beisammen sind, atmen Sie durch. Der Rest darf ein oder zwei Tage brauchen.

Vorsorge und Wünsche

  • Bestat­tungs­vor­sor­ge­vertrag, falls vorhanden
  • Bestat­tungs­ver­fügung oder letzt­willige Verfügung, in der die gewünschte Bestat­tungsart festge­halten ist
  • Grabur­kunde, wenn bereits eine Grabstelle besteht oder reser­viert ist

Versi­che­rungen und Renten

  • Sterbegeld­versicherung, Lebens­ver­si­cherung, Unfall­ver­si­cherung
  • Versi­cher­ten­karte oder Versi­cher­ten­nummer der Kranken­kasse
  • Renten­ver­si­che­rungs­nummer. Sie steht auf dem Renten­be­scheid oder Renten­ausweis und findet sich auch auf dem Konto­auszug des Girokontos, weil Renten immer unter Angabe der Renten­nummer überwiesen werden. Auch Angaben zu Betriebs­renten früherer Arbeit­geber werden gebraucht.

Erbe und Nachlass

  • Testament, Erbvertrag oder Hinter­le­gungs­schein für das Nachlass­ge­richt

Ein Hinweis, der viele beruhigt: Bei Lebens‑, Sterbegeld- und Unfall­ver­si­che­rungen ist Eile geboten, weil in den Versi­che­rungs­be­din­gungen oft kurze Melde­fristen stehen. Die restlichen Verträge, Abos und Konten haben Zeit bis nach der Beisetzung.

Wie viele Sterbe­ur­kunden brauchen Sie wirklich?

Diese Frage wird mir fast immer gestellt, und fast immer zu spät. Meine Empfehlung 3 Originale Ausfer­ti­gungen sind in den meisten Fällen realis­tisch. Eine Nachbe­stellung kostet Zeit, die Sie nicht haben.

Wichtig: Es muss nicht überall eine Original-Sterbe­ur­kunde vorgelegt werden. Bei der Abmeldung bestimmter Versi­che­rungen genügt eine Kopie.

Dokumenten Tabelle
Lebens­ver­si­cherung Original
Sterbegeld­versicherung Original
Renten­ver­si­cherung / Hinter­blie­be­nen­rente Original
Nachlass­ge­richt, Erbschein Original
Bank, Konto­zu­griff in der Regel Original
Kranken­kasse Kopie genügt meist
Rundfunk­beitrag, Abos, Vereine Kopie genügt
Strom, Gas, Telefon, Internet Kopie genügt

Eine Mitver­si­cherung von Angehö­rigen in der Famili­en­ver­si­cherung bleibt nach dem Tod noch einen Monat bestehen. Innerhalb dieses Monats können sich Angehörige selbst bei dieser Kasse versi­chern. Bitte lassen Sie diesen Monat nicht verstreichen.

Die Fristen, die in Sachsen gelten

Hier wird es konkret, und hier unter­scheidet sich Sachsen von dem, was Sie in bundes­weiten Ratgebern lesen. Das Bestat­tungs­recht ist Länder­sache.

Fristen Tabelle
Frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes darf die Erdbe­stattung oder Einäscherung erfolgen
Innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes muss die Erdbe­stattung oder Einäscherung durch­ge­führt sein
Samstage, Sonntage, Feiertage zählen bei dieser 8‑Tage-Frist nicht mit
Innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung muss die Asche auf einem Bestat­tungs­platz beigesetzt werden
6 Wochen Frist für die Ausschlagung des Erbes
3 Monate Frist, das Finanzamt über den Erwerb zu infor­mieren

Gerechnet wird ab dem Datum der Leichen­schau, nicht ab dem Sterbe­datum. Zwei Punkte sorgen in Sachsen immer wieder für Missver­ständ­nisse:

Es ist in Sachsen nicht erlaubt, die Urne mit der Asche zu Hause aufzu­be­wahren. Die Asche muss innerhalb von sechs Monaten auf einem zugelas­senen Bestat­tungs­platz beigesetzt werden. Bis zur Beisetzung der Asche ist es jedoch nicht geregelt wo sich diese befinden muss.

Und: Vor einer Einäscherung ist in Sachsen eine zweite Leichen­schau erfor­derlich, in der Regel durch einen Facharzt für Rechts­me­dizin. Diese Kosten tauchen später auf der Rechnung auf, und ich sage Ihnen das lieber vorher. 

Sollte eine Bestattung aus nachvoll­zieh­baren Gründen nicht innerhalb der Frist möglich sein, kann eine Verlän­gerung beantragt werden. Auch das übernehme ich, wenn es nötig ist.

Wo Sie die Unter­lagen finden

Die wichtigsten Dokumente liegen meist an zentralen Orten: in Ordnern, Schub­laden, Tresoren oder digitalen Ablagen. Viele Menschen bewahren Geburts­ur­kunden, Heirats­ur­kunden und Versi­che­rungs­po­licen gemeinsam auf. Prüfen Sie auch digitale Ablagen, denn manche Unter­lagen liegen heute nur noch elektro­nisch vor.

Ein prakti­scher Tipp aus meiner Erfahrung: Die Konto­auszüge des Girokontos sind oft die beste Spur. Dort sehen Sie, welche Versi­che­rungen abgebucht wurden, welche Abos laufen und welche Renten­nummer verwendet wird. Ein einziger Ordner Konto­auszüge beant­wortet manchmal mehr Fragen als die halbe Wohnung.

Was tun, wenn Dokumente fehlen?

Bitte geraten Sie nicht in Panik. Ich habe in über zwanzig Jahren keinen einzigen Fall erlebt, in dem eine Bestattung an einem fehlenden Papier gescheitert wäre.

Geburts­ur­kunden können beim Standesamt des Geburts­ortes beantragt werden, Heirats­ur­kunden beim Standesamt des Heirats­ortes. Bei Versi­che­rungs­po­licen hilft oft eine Anfrage direkt bei der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft.

Sie müssen sich um diese Zustän­dig­keiten nicht selbst kümmern. Sagen Sie mir, was fehlt, und ich fordere es an. Fehlende Dokumente können parallel nachge­reicht werden, während die Bestattung bereits organi­siert wird.

Der digitale Nachlass: das übersehene Thema

E‑Mail-Konten, Online-Banking, soziale Netzwerke, Streaming-Abos, Cloud-Speicher mit den Famili­en­fotos. Vieles vom Leben eines Menschen liegt heute hinter Passwörtern, an die niemand heran­kommt.

Wenn Zugangs­daten irgendwo notiert sind, sichern Sie diese früh. Wenn nicht, brauchen Sie in der Regel die Sterbe­ur­kunde und einen Nachweis Ihrer Erben­stellung, um bei den Anbietern Zugang oder Löschung zu erwirken. Es lohnt sich, das zu Lebzeiten zu regeln, und es dauert fünfzehn Minuten.

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Was ich für Sie übernehme

Ich sage es klar, weil viele Angehörige gar nicht wissen, wie viel sie abgeben dürfen:

  • Anzeige des Sterbe­falls beim Standesamt und Beantragung der Sterbe­ur­kunden
  • Beschaffung fehlender Urkunden bei den zustän­digen Ämtern
  • Einrei­chung der Sterbe­ur­kunde bei der Kranken­kasse
  • Abmeldung bei der Renten­ver­si­cherung und Beantragung der Hinter­blie­be­nen­rente
  • Meldung an die Versi­che­rungen
  • Koordi­nation mit Fried­hofs­ver­waltung und Floristik

Sie bringen mir, was Sie finden. Den Rest sortiere ich.

Für später: der Vorsor­ge­ordner

Der wirksamste Weg, Angehö­rigen diesen Papier­krieg zu ersparen, ist ein einziger Ordner, in dem alles liegt: Urkunden, Versi­che­rungs­po­licen, Renten­nummer, Bestat­tungs­wünsche, Zugangs­daten, Vollmachten.

Einen Vorsor­ge­ordner finden Sie bei mir im Download­be­reich. Er ist keine Beschäf­tigung mit dem Tod. Er ist eine Beschäf­tigung mit den Menschen, die bleiben.

Häufige Fragen zu Dokumenten im Todesfall

Zwingend sind der Toten­schein, der Perso­nal­ausweis oder Reisepass der verstor­benen Person und eine Perso­nen­stand­sur­kunde je nach Famili­en­stand (Geburts­ur­kunde bei Ledigen, Heirats­ur­kunde bei Verhei­ra­teten, zusätzlich Sterbe­ur­kunde des Partners bei Verwit­weten, zusätzlich Schei­dungs­urteil bei Geschie­denen). Daraus entsteht die Sterbe­ur­kunde, mit der alles Weitere geregelt wird.

Für die Beurkundung beim Standesamt in der Regel ja. Für spätere Abmel­dungen genügt oft eine Kopie der Sterbe­ur­kunde, bei Lebens‑, Sterbegeld- und Renten­ver­si­che­rungen wird jedoch ein Original verlangt.

Lieber zu viele als zu wenige. Drei Ausfer­ti­gungen sind in den meisten Fällen sinnvoll.

Frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes, spätestens innerhalb von 8 Tagen. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen bei dieser Frist nicht mit. Gerechnet wird ab der Leichen­schau, nicht ab dem Sterbe­datum.

Nein. In Sachsen muss die Asche innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem zugelas­senen Bestat­tungs­platz beigesetzt werden.

Nichts Schlimmes. Fehlende Urkunden lassen sich bei den zustän­digen Standes­ämtern nachfordern, und ich übernehme das für Sie. Die Organi­sation der Bestattung läuft parallel weiter.

Das mache ich, wenn Sie mir die Versi­cher­ten­karte oder die Versi­cher­ten­nummer geben. Wichtig: Eine Famili­en­ver­si­cherung von Angehö­rigen läuft nach dem Tod noch einen Monat weiter.